1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Favorite Media - Milius, Baarermatte 1, 6340 Baar, Schweiz (im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt, zusammen hier auch als die „Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus Mitarbeitergewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Der Auftraggeber bestätigt, im Handelsregister eingetragener Unternehmer zu sein.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Massgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
2.1. Der Auftragnehmer ist spezialisiert auf die Gewinnung neuer Mitarbeiter für Unternehmen unter Nutzung des Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Auftraggebers beauftragt, erteilt er insoweit dem Auftragnehmer eine entsprechende Vollmacht.
2.3. Der Auftraggeber bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der Werbeplattform. Der Auftraggeber trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
2.4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Interessenten. Bewerbern, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
2.5. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des Auftragnehmers, die dieser für den Auftraggeber erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Werbekonten und/oder den Business Manager des Auftraggebers temporär oder permanent sperren. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt insoweit unberührt.
2.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem Auftragnehmer eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht zu.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des Auftragnehmers auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Auftraggeber wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggebern kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggebern willigt der Auftraggeber ein, dass der Auftragnehmer das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.2. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, das Ziel der Leistung vorzeitig erreicht oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.
4.3. Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung im Voraus zu zahlen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsmodalität im Angebot vereinbart. Sobald die Rechnung ausgestellt wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen zu durch den Aufgraggeber zu begleichen
4.4. Alternativ kann eine monatliche Zahlung vereinbart werden, wie im Angebot festgelegt. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die monatlichen Raten jeweils zu dem im Angebot vereinbarten Fälligkeitsdatum zu leisten.
4.5. Die Zahlung ist fällig unabhängig davon, ob die Leistungserbringung bereits begonnen hat oder nicht. Der Start der eigentlichen Leistungserbringung beginnt mit dem Onboarding-Prozess, bei dem alle erforderlichen Informationen und Materialien zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausgetauscht werden. Die tatsächliche Schaltung und Aktivierung der Werbekampagnen ist vollkommen unabhängig von der Zahlungsfrist. Das bedeutet, dass der Zeitraum, in dem die Werbekampagnen live geschaltet werden, nicht zwingend mit der Zahlungsfrist übereinstimmt.
4.6. Unterlässt der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers in jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich der Auftragnehmer aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.4.7. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5. Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Auftraggeber beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Ist der Auftraggeber im Falle des Vorliegens eines Dauerschuldverhältnisses mit der Zahlung der vereinbarten monatlichen Vergütung gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder einer erfolglosen Abmahnung berechtigt, außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der Auftragnehmer aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6. Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
6.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind.
6.3. Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
6.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem Auftraggeber gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.6.5. Der Auftraggeber ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Auftraggeber zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
7. Vertragslaufzeit
7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen.
7.2. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Vorkasse und Rechnung möglich.
9. Haftung auf Schadensersatz
9.1. Der Auftragnehmer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
9.2. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Auftragnehmer für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Auftragnehmer gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.3. Der Auftragnehmer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
10.1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
10.2. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11. Urheberrecht
11.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
11.2. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
11.3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
11.4. Der Auftraggeber erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.11.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
12. Widerrufsrecht
Der Auftragnehmer schliesst ausschliesslich mit Unternehmern ab, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
13. Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen, Logos, wörtlicher Zitate sowie des Bildnisses des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zur Nennung nicht verpflichtet.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Luzern.
14.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschliesslich das Recht der Schweiz unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
14.3. Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
14.4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Dafür wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Auftraggeber angenommen.
14.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.